da wir als gemeinnütziger Verein anerkannt sind, könnt Ihr Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen. Bis zum Betrag von 200 € benötigt Ihr dafür keine individuell ausgestellte Empfangsbestätigung. Es genügt, wenn Ihr Euren Einzahlungsbeleg (Kontoauszug) zusammen mit untenstehender Erklärung beim Finanzamt einreicht.
Liebe Mitglieder,
Spendenbescheinigung
Förderer und UMBI-Mitglieder können sich entweder dieses PDF herunterladen oder nachfolgenden Mustertext kopieren.
Bestätigung
über Zuwendungen im Sinne von § 10b EStG an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Art der Zuwendung (Nichtzutreffendes streichen): Geldzuwendung/Mitgliedsbeitrag
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Betrag der Zuwendung in Ziffern / in Buchstaben / Tag der Zuwendung:
Der Verein Umwelt und Bildung e. V. ist wegen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigter gemeinnütziger Zwecke: 1.) Förderung der Jugendhilfe; 2.) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Eberswalde, Steuernummer 065/142/05793 vom 17. August 2017 für die Jahre 2014 bis 2016 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Es wird bestätigt, daß die Zuwendung nur zur Förderung der oben bezeichneten Vereinszwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 der Abgabenordnung verwendet wird.
gez. Dr. Volker Otte, Vereinsvorsitzender
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbescheinigung erstellt oder wer veranlaßt, daß Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbescheinigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn bei Ausstellung der Bestätigung das Datum des Freistellungsbescheids länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl. I S. 884).
Bankverbindung
Nutzt für Überweisungen bitte folgende Bankverbindung:
Konto-Inhaber: UMBI Umwelt und Bildung e. V.
Sparkasse Oder-Spree
IBAN: DE61 1705 5050 3000 5011 68
BIC: WELADED1LOS